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AGB

  1. Vertragspartner: Der Kunde, im Folgenden Auftraggeber genannt beauftragt den Auftragnehmer, und zwar Die kleine Hundeschule e.U. (FN 581107w), Inhaber Andreas Schmidauer, Sonnensiedlung 32, 5412 Puch bei Hallein, mit der Erbringung von Trainingslei8stungen für Hunde und Hundeführer. 

  2. Vertragsgegenstand: Der Auftragnehmer ist tierschutzqualifizierter Hundetrainer. Er bietet die Abhaltung von Trainings für Hunde und des Hundeführers an. Diese bilden den Vertragsgegenstand. Da der Ausbildungserfolg hängt stark vom Hund und vom Hundeführer ab, weswegen keine Zusicherung für die Erreichung eines bestimmten Ausbildungsziel übernommen wird. Festgehalten wird, dass der Auftragnehmer keine tierärztlichen Leistungen erbringt. 

  3. Hund: Der Auftraggeber bestätigt, dass der auszubildende Hund über einen gültigen Impfschutz verfügt, dass er frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine aufrechte Haftpflichtversicherung für diesen Hund besteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten oder Parasitenbefall oder Verhaltensauffälligkeiten des Hundes wie beispielweise Aggressivität oder Ängstlichkeit vor Beginn der ersten Trainingsstunde zu informieren. 

  4. Entgelt: Für seine Leistungen wird der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wird, ein sofort fälliges Honorar von € 70,00 pro angefangener Trainings-Einheit verrechnen. Eine Trainings-Einheit dauert 55 Minuten. Der Auftragnehmer bietet auch folgende Pauschalen an: ganztags: € 360,000 und Halbtagespauschale von € 240,00, die im Vorhinein als solche zu vereinbaren sind. Die Preise verstehen sich jeweils für einen Kunden und einen Hund. Die Kosten für Begleitpersonen und/oder mehrere Hunde können, falls nicht beim jeweiligen Angebot angegeben, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfragt werden.

  5. Zahlungsbedingungen: Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Trainings-Einheit zu begleichen. Bezahlt der Auftraggeber trotz Fälligkeit nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer auch den Ersatz anderer, vom Auftraggeber verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 8,00 in Rechnung stellen.

  6. Verspätungen: Verspätungen des Auftraggebers zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

  7. Stornierung: Trainings müssen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Fällt das abzusagende Training auf einen Montag, muss die Absage am Freitag vor dem geplanten Termin, bis spätestens 12 Uhr bekanntgegeben werden. Wird der Termin nicht abgesagt, wird der vereinbarte Termin mit einem vollen vereinbarten Entgelt in Rechnung gestellt und ist jedenfalls vom Auftraggeber zu begleichen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Trainingseinheit verhindert ist.

  8. Vertretung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben. Im Falle einer solchen Weitergabe haftet er für das Verschulden seiner Subunternehmer wie für eigenes Verschulden.

  9. Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

  10. Haftung: Der Auftraggeber haftet für sich und sein Tier sowie für alle Schäden, die er oder das Tier während des Trainings oder einer Veranstaltung der Hundeschule, anderen Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt. Eine Haftung des Auftragnehmers für Körper-, Sach- und/oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vor. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. 

  11. Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in der Stadt Salzburg vereinbart. 

  12. Ton- und Bildmitschnitte: Der Auftragnehmer behält sich vor, Ton/Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und ggf. zu veröffentlichen. Hingegen ist es dem Auftraggeber und dessen Begleitern, sowie Dritten untersagt, Bild- und/oder Tonmitschnitte, gleich welcher Art, zu fertigen, diese Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder zu veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber – auch für andere – schadensersatzpflichtig.

  13. Datenschutz: Der Schutz von personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der betroffenen Personen ist dem Auftragnehmer ein besonderes Anliegen. Er verarbeitet personenbezogene Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen [VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG  (DSGVO), Datenschutzgesetz idF ab 25. 5. 2018, Telekommunikationsgesetz 2003].“ Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
    Der Auftragnehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.diekleinehundeschule.at/impressum.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
    Der Auftraggeber willigt ein, vom Auftragnehmer, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter hallo@diekleinehundeschule.at widerrufen werden.

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